T-Mobile hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Bewerbung von Sipgates kostenlosem VoIP-Client für das iPhone erwirkt. Laut Sipgate wird die iPhone-Applikation daher vorläufig nicht mehr zum Download angeboten. Das Unternehmen prüfe seinerseits rechtliche Schritte.
Das Gericht folgte offenbar der Auffassung T-Mobiles, dass Sipgate den Beta-Status seines Programms nicht explizit ausgewiesen und erläutert habe. „Wir haben die Software entwickelt und angeboten, allerdings in Form einer Beta-Version, was bedeutet, dass sie noch nicht ganz ausgereift ist“, erklärte Sipgate-Sprecher Wilhelm Fuchs. T-Mobile hatte moniert, dass der Betriff „Beta“ noch nicht bekannt genug sei und daher für Kunden ausführlicher dargestellt werden müsse.
Problematisch ist zudem, dass die Software auf einem von T-Mobile vertriebenen iPhone nicht ohne Manipulationen (Jailbreak) installiert werden kann. T-Mobile schließt darüber hinaus in seinen Mobilfunkverträgen eine Nutzung von Webverbindungen mittels VoIP-Anwendungen aus. Die Software rufe daher zum Knacken des iPhones auf, so der Vorwurf des Mobilfunkproviders.
„Die Software funktioniert lediglich auf entsperrten Geräten. Auf diesen ist ein Installer-Programm vorhanden, das Voraussetzung für die Installation von Fremdsoftware ist“, sagt Fuchs. Dieses werde von Sipgate weder beworben, noch angeboten.
In einem zweiten Prozess hat das Landgericht Hamburg einen Widerspruch von T-Mobile gegen das von Sipgate im Juli erwirkte einstweilige Verbot der iPhone-Werbung (Az. 315 O 360/08) abgewiesen. „T-Mobile hat seinen Tarif mit einem ‚freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate‘ vermarktet“, erklärt Fuchs. Da jedoch die Nutzung von VoIP sowie Instant Messaging und VPN-Anwendungen vertraglich untersagt seien, handle es sich um irreführende Werbung.
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