Die EU-Kommission will sich künftig stärker für den Verbraucherschutz im Online-Handel einsetzen. Unter anderem ist ein Gesetzespaket geplant, das die Rechte der Konsumenten im Internet stärken und Online-Händler zum Abbau von Restriktionen beim Einkauf aus dem Ausland zwingen soll.
Wie EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva gegenüber dem Handelsblatt erklärt, sei es ein inakzeptabler Zustand, dass den Bürgern die Vorteile des europäischen Binnenmarktes im Internet oft verwehrt blieben. Als Beispiel nennt sie geografische Barrieren vieler Websites, mit denen Anbieter verhindern, dass ihre Produkte billiger im Ausland erworben werden können. Gegen eine derartige Praxis müsse gesetzlich vorgegangen werden. Ein entsprechendes Gesetzespaket wird laut der EU-Kommissarin am 8. Oktober vorgelegt.
Als Beweis dafür, dass der grenzüberschreitende Handel im Internet mit hohen Hürden für die Verbraucher verbunden ist, verweist Kuneva auf Zahlen aus Deutschland. Demnach kaufen mittlerweile 40 Prozent der deutschen Bürger im Web ein, was einem Zuwachs von zehn Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 entspricht. Nur sechs Prozent der Online-Shopper erwerben allerdings auch Waren und Dienstleistungen von ausländischen Sites, obwohl die gleichen Produkte dort oft billiger sind.
Ausschlaggebend für diesen Umstand ist dem Handelsblatt-Bericht zufolge die Strategie vieler Anbieter, ihre Märkte national abzuschotten. Ein Kunde mit einer deutschen Kreditkarte könne häufig nicht ein für andere Länder bestimmtes Angebot wahrnehmen, weil die Zahlung nicht akzeptiert werde. Stattdessen werde er automatisch auf die deutsche Seite geleitet.
„Viele Verbraucher ärgern sich über diese Praxis – und das zu Recht“, sagt Kuneva. Um mit diesem Missstand aufzuräumen, habe sie eine Untersuchung in Auftrag gegeben. „Sobald ich genügend handfeste Beweise habe, werde ich aktiv. Es kann nicht sein, dass nur die Wirtschaft vom EU-Binnenmarkt profitiert.“
Neben dem generellen Ziel, die unübersichtlichen Verbraucherschutzrechte in den 27 EU-Staaten zu vereinheitlichen, soll das geplante Gesetzespaket auch viele konkrete Verbesserungen für die Konsumentenseite im Online-Handel bringen. So will Kuneva unter anderem das Rücktrittsrecht bei Internetkäufen EU-weit auf 14 Tage festlegen, Mindestinformationen für die Verbraucher vorschreiben und unfaire Vertragsklauseln verbieten.
Die EU-Staaten selbst stehen den Plänen Kunevas allerdings mit Skepsis gegenüber. Sie wollen Eingriffe der Kommission in ihr nationales Verbraucherrecht vermeiden. Auch die Wirtschaft kann sich anscheinend mit dem Vorstoß der Kommissarin nicht recht anfreunden. Als besonders umstritten gilt ihr Vorhaben, geprellten Kunden EU-weit die Möglichkeit von Sammelklagen einzuräumen.
Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) befürchtet dadurch exzessive Schadensersatzklagen nach dem Vorbild der USA, die Unternehmen in den Ruin treiben könnten. „Ich denke nicht eine Sekunde lang daran, das US-System zu kopieren“, widerspricht Kuneva. Es gehe vielmehr um eine Ausbalancierung der Macht zwischen Unternehmen und Kunden.
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