Die Verbände der US-Musikindustrie haben eine Einigung darüber erzielt, wie die Urheber von Musikstücken für bestimmte Arten des Online-Vertriebs ihrer Werke entschädigt werden. Komponisten, Texter und Verlage erhalten in den USA künftig 10,5 Prozent der über Musikabodienste und interaktive Streamingangebote erwirtschafteten Einnahmen.
Wie die Digital Media Association (DiMA) bestätigt, werden dabei erstmals schematische Beteiligungsmodelle für im Internet vertriebene Musik eingeführt. Mit der erzielten Vereinbarung wird ein seit mehreren Jahren andauernder Streit um die Abgeltung der Autoren von Musikstücken beendet. Die Musiker und Plattenfirmen selbst sind von der Einigung allerdings nicht betroffen.
Das aktuelle Agreement sei „ein Durchbruch, der neue Wege eröffnet, um Musik online anzubieten“, teilten die beteiligten Parteien in einer gemeinsamen Erklärung mit. „Die Einigung zeigt, dass unsere Branche zur Zusammenarbeit gewillt ist, um komplexe Probleme zu bewältigen“, sagt Mitch Bainwol, Vorsitzender und CEO der Recording Industry Association of America (RIAA).
Auch die DiMA selbst, in der Anbieter wie Amazon, Apple, Napster, Pandora Media oder RealNetworks vertreten sind, begrüßt die getroffene Vereinbarung: „Innovative Musikdienste haben nun ein viel stabileres geschäftliches Umfeld zur Verfügung, von dem Musikfans und -produzenten gleichermaßen profitieren werden“, erklärt Jonathan Potter, Executive Director der DiMA. Durch das aktuelle Agreement würden zudem einige Rechtsstreitigkeiten hinfällig, in die Mitglieder des Verbands involviert sind.
Von der geplanten Regelung ausgenommen sind Anbieter, die Musik zum Download anbieten und sie den Kunden zur zeitlich unbegrenzten Nutzung überlassen. Auch bei Webradios ist der Streit um eine finanzielle Kompensation der Autoren noch nicht beigelegt. Musikdienste wie Apples iTunes oder Amazon MP3 zahlen ohnehin bereits Abgaben. Bevor die getroffene Einigung endgültig in Kraft treten kann, muss sie noch vom Copyright Royalty Board abgesegnet werden.
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