Mit überwältigender Mehrheit hat der Französische Senat für ein umstrittenes Anti-Piraterie-Gesetz gestimmt, das illegalem Filesharing im Internet einen Riegel vorschieben will. Das Gesetz sieht eine Dreistufen-Regelung vor: Beim dritten Verstoß sollen die Internet-Service-Provider (ISP) den Zugang der Schuldigen ein Jahr lang sperren. Die französischen Internetprovider hatten sich mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen.
Im Juli hatte Frankreich den Gesetzesentwurf auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Europäische Parlament verwarf das Modell jedoch und sprach sich ausdrücklich gegen eine Internetsperre durch ISPs aus. In Frankreich hat der Senat das Dreistufen-Gesetz nun dennoch mit 297 Stimmen und nur 15 Gegenstimmen beschlossen. Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls zustimmen und kann das Gesetz noch zu Fall bringen. Eine gemäßigte Version, die statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorsähe, wurde vom Senat abgelehnt.
Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein „Internetpirat“ zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, erhält sie im nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugesandt. Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren.
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