Union und SPD haben nach monatelangen Verhandlungen einen überarbeiteten Entwurf für das umstrittene BKA-Gesetz vorgelegt, das unter anderem die heimliche Online-Durchsuchung regelt. Nach Informationen der ARD hat sich die Große Koalition auf ein zweistufiges Verfahren geeinigt.
Demnach muss in einem ersten Schritt ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Dadurch ermittelte Daten werden anschließend von zwei Beamten und dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamts auf eine „Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ hin geprüft.
„Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden“, erläutert der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper. Damit werde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen.
Die dem BKA eingeräumten Befugnisse zur heimlichen Online-Durchsuchung sollen zunächst bis Ende 2020 befristet sein. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete diese geplante Befristung gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ als „eine Farce“, da zwölf Jahre viel zu lang seien. Gleichzeitig kündigte sie an, dass ihre Partei das Gesetz im Bundestag ablehnen werde.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte sprach im Morgenmagazin von ARD und ZDF von einigen Verbesserungen in dem geänderten Entwurf und signalisierte grundsätzlich seine Zustimmung. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach bezeichnete den Entwurf als „praxistaugliches Gesetz“, mit dem der internationale Terrorismus unter strikter Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze wirksam bekämpft werden könne.
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