Intel wirft der EU-Kommission im Kartellverfahren Rechtsfehler vor. Der Chiphersteller fordert in einer im Oktober eingereichten Klage die Aufhebung bisheriger Entscheidungen, eine Verlängerung der Antwortfrist zu Vorwürfen der EU-Kommission und die Erstattung entstandener Kosten. Das geht aus dem Amtsblatt (PDF) der Europäischen Union hervor.
Laut Intel sind die angefochtenen Entscheidungen „offensichtlich rechtswidrig“, weil sie es der Kommission ermöglichen, eine Untersuchung fortzuführen, die „diskriminierend und parteiisch“ ist. Zudem hinderten sie das Unternehmen daran, „seine Verteidigungsrechte wirksam auszuüben“. Dies stelle eine Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung dar, nach dem die Kommission ihre Entscheidung auf der Grundlage aller verfügbaren tatsächlichen und rechtlichen Informationen treffen müsse, die sich auf das Ergebnis auswirken könnten.
Nach eigenen Angaben hatte Intel erfolglos versucht, die Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren direkt mit der EU-Kommission zu klären. Das EU-Gericht erster Instanz soll nun die Entscheidungen der Kommissare wieder aufheben.
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