Das umstrittene BKA-Gesetz hat bei der heutigen Abstimmung im Bundesrat nicht die notwendige absolute Mehrheit aller Stimmen erhalten. Die von der FDP, den Grünen und der Linken mitregierten Länder votierten gegen das Gesetz oder enthielten sich ihrer Stimme.
Da sich in der Kammer der Bundesländer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ebenfalls keine Mehrheit fand, ist das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt erweiterte Ermittlungsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung von Computern einräumen soll, zunächst vom Tisch. Bundesregierung und Bundestag haben aber die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um durch Änderungen am Gesetzentwurf doch noch einen Kompromiss mit den Ländern zu erreichen.
Die SPD hat bereits ihre Zustimmung zu dem Gesetz signalisiert, falls im Vermittlungsverfahren ein akzeptabler Kompromiss gefunden wird. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte im Vorfeld der Abstimmung allerdings gegenüber dem Handelsblatt: „Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande.“
Die Neuregelung des BKA-Gesetzes soll die Voraussetzungen für die Abwehr internationaler terroristischer Gefahren durch das Bundeskriminalamt schaffen. Der Bundestag hatte den Neuentwurf nach langen und intensiven Verhandlungen am 12. November 2008 verabschiedet.
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