Das Landgericht Düsseldorf hat per Gerichtsvollzieher bei der Systems GmbH in Havixbeck im Münsterland Canon-Produkte im Wert von einigen hunderttausend Euro beschlagnahmen lassen. Wie Canon selbst mitteilt, hat das Handelsunternehmen die Waren, die nicht für den europäischen Markt bestimmt waren, importiert und über das Internet vertrieben. Auch die Firma Crown in den Niederlanden, mit der Essential Systems zusammengearbeitet habe, sei der Grauimporte überführt worden, so Canon. Der beschuldigte Geschäftsführer wollte gegenüber ZDNet noch keine Stellung nehmen, da es sich um ein offenes Verfahren handle.
Außerdem hat Canon in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gegen Essential Systems eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Sie ist bei Nichteinhaltung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft des Geschäftsführers bewehrt.
Ein Parallelimporteur umgeht für Konsumenten nicht ersichtlich rechtliche Bestimmungen, um sich Waren zu beschaffen, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind. Nachteilig können sich fehlende Garantie, fehlende Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendes Zubehör auswirken. Günstigere Preise sind auch dadurch möglich, dass für Grauimporte keine Urheberrechtsabgaben, keine Einfuhrumsatzsteuer und keine Gebühren für das duale System entrichtet werden. Für den Käufer solcher Produkte kann sich nachteilig auswirken, dass der Hersteller Garantieleistungen ablehnt.
Die Firma Essential Systems GmbH befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Ihr Geschäftsführer ist auch Geschäftsführer einer unter dem Namen Essential Systems Limited & Co.KG gegründeten Gesellschaft. Auch gegen dieses Unternehmen sei bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt und zugestellt worden, erklärte Canon.
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