Mit der Unterzeichnung des so genannten Gesamtvertrags Reprografie gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008 neue Tarife für Urheberrechtsabgaben auf IT-Geräte. Das hat der Hightech-Verband Bitkom heute in Berlin mitgeteilt.
Laut dem vom Bitkom und den zuständigen Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Kompromiss werden die Urheberabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise zurückgehen. Hinzugekommen sind hingegen Abgaben auf Drucker und Multifunktionsgeräte. Für letztere werden je nach Leistungsfähigkeit zwischen 25 und 87,50 Euro fällig. Für Drucker gelten je nach Typ Gebühren zwischen 5 und 12,50 Euro, für Faxgeräte zwischen 5 und 10 Euro. Die Abgaben auf Scanner belaufen sich auf 12,50 Euro. Mitglieder des Bitkom erhalten im Rahmen des Gesamtvertrags einen Rabatt.
Urheberrechtsabgaben, mit denen legale Privatkopien von Texten abgegolten werden, hatten unter anderem die Hersteller von Scannern, Faxgeräten und Kopierern schon bisher abführen müssen, was zu einem höheren Gerätekaufpreis führte. „Wir hätten uns auch im Interesse der Verbraucher sehr viel niedrigere Tarife gewünscht“, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. „Immerhin konnten wir deutlich machen, dass ein Großteil der IT-Produkte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Texte verwendet wird.“
Die Verhandlungen wurden nach Auskunft des Branchenverbands notwendig, weil in diesem Jahr ein neues Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten ist. Die erzielte Einigung hat Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2010.
Für Drucker und Multifunktionsgeräte hatten die Verwertungsgesellschaften laut Bitkom sehr hohe Abgaben gefordert, die teils den Gerätepreis überstiegen hätten. „Wir haben hier einen Kompromiss mit Bauchschmerzen erzielt“, so Holdenried. Die Hersteller müssen die Abgaben im Sinn der gesetzlichen Regelung an die Verbraucher weitergeben. Daher seien im ersten Halbjahr 2009 Preiserhöhungen bei Druckern und Multifunktionsgeräten zu erwarten, so der Branchenverband.
„Es hat sich gezeigt, dass das Urheberrecht nach wie vor verbesserungsbedürftig ist“, sagt Holdenried. „Es regelt zum Beispiel nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die zahlenden Verbraucher noch wirtschaftlich vertretbar ist.“
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