Bitkom begrüßt Kompromiss zum BKA-Gesetz

Der Hightech-Verband Bitkom hat den Kompromiss zum neuen BKA-Gesetz begrüßt, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat heute gefunden hat. Das umstrittene Gesetz regelt unter anderem die geplante Onlinedurchsuchung von Computern.

„Die Änderungen beantworten nicht alle offenen Fragen, schaffen aber Klarheit in zwei wichtigen Punkten“, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. Der Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat sieht vor, dass das Bundeskriminalamt – auch im Eilfall – nicht ohne richterliche Genehmigung auf Computer zugreifen darf. Zudem muss ein Richter entscheiden, welches Material aus dem Kernbereich der Privatsphäre stammt und daher nicht genutzt werden darf. Im ursprünglichen Regierungsentwurf sollte das BKA eigenmächtig und ohne richterliche Kontrolle über die Maßnahmen entscheiden dürfen.

Kempf zufolge sind damit zwei zentrale Forderungen der Wirtschaft erfüllt worden. Die lange politische Auseinandersetzung um das Gesetz habe sich gelohnt. „Das Ziel war, dass die Privatsphäre unbescholtener PC-Nutzer nicht unnötig verletzt wird. Bürger und Unternehmen müssen sich auf die Vertraulichkeit von persönlichen und wirtschaftlich sensiblen Daten verlassen können.“

Um Terroranschläge zu verhindern und schwerste Straftaten aufzuklären, sei die Onlinedurchsuchung in einem sehr engen rechtlichen Rahmen durchaus wünschenswert, so Kempf. Es müsse aber sichergestellt werden, dass dafür eingesetzte Spionage-Programme nicht zufällig auf weitere Rechner übertragen oder von Kriminellen missbraucht werden können.

Zudem müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass nur Computer von Verdächtigen durchsucht werden dürfen, nicht auch Zentralrechner von E-Mail-Anbietern, sagte Kempf. „Eine Razzia auf Servern von deutschen Internetanbietern bringt so gut wie nichts und schadet viel.“ Jeder Nutzer könne E-Mails problemlos über ausländische Provider versenden.

Auch PCs von Vertrauenspersonen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht müssten Kempf zufolge generell von einer Online-Razzia ausgenommen werden. Das betrifft etwa Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Journalisten. In dem Gesetzentwurf sind eindeutige Ausnahmen weiterhin nur für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger vorgesehen.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen damit befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008.

ZDNet.de Redaktion

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