Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen, erhalten künftig vom Staat eine höhere Entschädigung für durch die Überwachung von Telefonen und die Aufzeichnung von Verbindungsdaten anfallende Kosten. Das hat der Bundestag gestern Abend mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Kommunikationsüberwachung entschieden.
Laut der Neuregelung wird es für die unterschiedlichen Leistungen oder Auskünfte über 20 Pauschalen geben. Die bisher gezahlten Beträge seien nach Ansicht vieler Firmen „nicht mehr angemessen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Schon im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag hatte der Branchenverband Bitkom das neue Gesetz als „noch nicht ausreichend“ kritisiert. „Die Regelung geht in die richtige Richtung, deckt aber längst nicht alle Ausgaben der Unternehmen für die öffentliche Sicherheit ab“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Nicht berücksichtigt sind in dem neuen Gesetz Investitionskosten, die die Unternehmen für die sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aufwenden müssen. Über eine entsprechende Regelung will der Bundestag frühestens im kommenden Jahr entscheiden.
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