Bundespräsident Horst Köhler hat über Weihnachten das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Befugnisse unterzeichnet, das auch Online-Durchsuchungen zulässt. Das Bundeskriminalamt darf also zur Terrorismusbekämpfung im kommenden Jahr private Computer ausspähen.
Köhlers Sprecher Martin Kothe sagte, es habe „keine durchgreifenden Bedenken“ gegen das Gesetz gegeben. Es kann nun zum Jahresanfang 2009 in Kraft treten. Probleme sind allerdings vorprogrammiert. Die Grünen haben bereits angekündigt, wegen des Gesetzes vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.
Umstritten ist vor allem die Online-Durchsuchung. Zwar muss nun nach einer Revision des ursprünglichen Gesetzesentwurfs in jedem Fall ein Richter vor der Durchsuchung über die Zulässigkeit entscheiden, und später auch darüber, welche Daten zum unmittelbaren privaten Kernbereich gehören und deshalb nicht ausgewertet werden dürfen. Dennoch sehen Kritiker darin eine Aushöhlung des Rechtsstaats.
Zur Gefahrenabwehr erlaubt das Gesetz künftig auch Telefonüberwachung, Rasterfahndung sowie das Abhören und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen. Das gilt auch für Gespräche etwa mit Ärzten und Journalisten, die einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen.
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