Im Urheberrechtsstreit mit der US-Amerikanerin Jammie Thomas hat die Record Industry Association of America (RIAA) eine weitere Niederlage einstecken müssen. Ein Bundesrichter hat den Einspruch der RIAA gegen die Aufhebung des bisherigen Urteils gegen Thomas abgelehnt. Damit ist der US-Musikverband mit dem Versuch gescheitert, eine Neuauflage des Verfahrens zu verhindern.
Ende September hatte der Bezirksrichter Michael Davis aus Minnesota sein Urteil, wonach Thomas 220.000 Dollar an die Musikindustrie zahlen muss, zurückgezogen. Die Entscheidung hatte der Richter damit begründet, er habe den Geschworenen falsche Vorgaben gemacht. Ursprünglich hatte der Richter die Anweisung ausgegeben, die reine Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material in einer Tauschbörse müsse bereits als Gesetzesverstoß bewertet werden.
Der Rechtsstreit zwischen der RIAA und Thomas hat für viel Aussehen gesorgt, weil Thomas die einzige Tauschbörsennutzerin in den USA ist, die ihren Fall vor Gericht austrägt. Seit 2003 haben rund 26.000 Personen die Klagen des Industrieverbandes außergerichtlich durch Schadenersatzzahlungen beigelegt.
Kurz vor Weihnachten hatte die RIAA angekündigt, zukünftig nicht mehr mit Massenklagen gegen Tauschbörsennutzer vorzugehen. Rechtliche Schritte will der Verband nur noch gegen chronische Musikpiraten einleiten, die monatlich mehrere Tausend Songs herunterladen. Jammie Thomas waren 24 Lieder zum Verhängnis geworden, die sie laut RIAA über die Tauschbörse Kazaa zum Download angeboten haben soll.
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