Wie die britischen Tageszeitungen Telegraph und The Sunday Times berichten, fordert das britische Innenministerium die Einführung EU-weiter Online-Durchsuchungen. Damit schließt sich das Home Office Plänen des EU-Ministerrats an, die elektronische Überwachung von Privateigentum auszuweiten.
In Großbritannien sind Online-Durchsuchungen durch ein Gesetz gegen den Missbrauch von Computern aus dem Jahr 1990 erlaubt. Den Medienberichten zufolge machen die britische Polizei und der Inlandsgeheimdienst MI5 nur in seltenen Fällen davon Gebrauch. Nach Angaben der Vereinigung der britischen Polizeipräsidenten wird die Online-Durchsuchung nur bei sehr schweren Verbrechen angewandt und muss ihrem Ziel angemessen sein.
Laut Auskunft eines Sprechers des Innenministeriums gibt es keinen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der Pläne. „Wir arbeiten daran, den Umfang und die Auswirkungen elektronischer Verbrechen in der EU zu ermitteln, und werden die Details mit den anderen Mitgliedsstaaten ausarbeiten.“
Datenschützer in Großbritannien haben die Ankündigung ihrer Regierung scharf kritisiert. Nach Ansicht von Shami Chakrabati, Direktorin der Bürgerrechtsorganisation Liberty, stellen die Pläne einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar und sind mit der Durchsuchung einer Wohnung vergleichbar: „Die Öffentlichkeit wird verlangen, dass Online-Durchsuchungen durch neue Gesetze und gerichtliche Autorisierung kontrolliert werden.“ Ohne solche Sicherheitsvorkehrungen sei die heimliche Durchsuchung über das Internet ein Schlag gegen den Schutz der Privatsphäre.
In Deutschland hat Bundespräsident Köhler noch im alten Jahr das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Befugnisse unterzeichnet, das auch hierzulande Online-Durchsuchungen zulässt. Mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) und die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, haben bereits Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz angekündigt.
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