Eine aktuelle Untersuchung der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) hat unter 3000 Heranwachsenden keinen Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen feststellen können. „Wir wissen aber weiterhin nicht, welche Langzeitwirkungen elektromagnetische Felder des Mobilfunks auf Kinder und Jugendliche haben“, teilte das BfS mit. Aus Vorsorgegründen empfiehlt die Behörde insbesondere bei Kindern weiterhin einen vorsichtigen Umgang mit drahtlosen Kommunikationstechniken.
In der Studie wurde die tatsächliche Mobilfunkbelastung bei Kindern und Jugendlichen über einen Zeitraum von 24 Stunden individuell gemessen. Gleichzeitig fragten die Forscher ab, ob und wie stark sie unter Kopfschmerzen, Gereiztheit, Nervosität, Schwindel, Müdigkeit, Angst, Konzentrationsproblemen und Einschlafproblemen litten. Berücksichtigt wurde neben dem Befinden am Untersuchungstag auch das der vergangenen sechs Monate.
Zwischen den tatsächlichen, individuell gemessenen elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks und den abgefragten Befindlichkeitsstörungen konnte jedoch konnte kein Zusammenhang festgestellt werden. Auch für einzelne Mobilfunkfrequenzen (D-Netz, E-Netz inklusive UMTS sowie schnurlose Heimtelefone und auch WLAN) ergab sich kein Einfluss auf die betrachteten Beschwerden.
Um mögliche Langzeitwirkungen des Mobilfunks zu ermitteln, werden derzeit internationale Studien vorbereitet. Schwerpunkt ist dabei die Untersuchung der Auswirkungen langjähriger, intensiver Mobiltelefonnutzung bei Kindern und Jugendlichen. Experten vermuten, dass sie empfindlicher als Erwachsene gegenüber elektromagnetischen Feldern reagieren, weil sich ihr Immun- und Nervensystem noch in der Entwicklung befindet. Mit Ergebnissen dieser Studien sei aber erst in einigen Jahren zu rechnen, so das BfS.
So lange wollen offenbar nicht alle europäischen Gesetzgeber warten. Erst vergangene Woche preschte der französische Umweltminister Jean-Louis Borloo mit einem umfassenden Gesetzentwurf vor, der direkte oder indirekte Werbung für „den Verkauf, die Bereitstellung, die Verwendbarkeit oder den Gebrauch eines Mobiltelefons durch Kinder unter zwölf Jahren“ verbietet. Borloo hat außerdem angekündigt, den Verkauf von Mobiltelefonen zu untersagen, die für weniger als sechs Jahre alte Kinder entwickelt sind.
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