Wie die Seattle Times berichtet, haben die Kläger im Prozess um irreführende Vista-Werbung ein Gutachten vorgelegt, wonach ihnen ein Schaden zwischen 3,084 und 8,522 Milliarden Dollar entstanden sein soll. Der Autor des Gutachtens, der Wirtschaftsprofessor Keith Leffler, hat errechnet, welche Kosten für zusätzlichen Speicher und Grafikkarten angefallen sind, um die Premiumversionen von Windows Vista auf als „Vista-capable“ eingestuften Rechnern einsetzen zu können.
Dem Gutachten zufolge hat die Vista-capable-Werbung dafür gesorgt, dass im Vorfeld der Einführung von Windows Vista die Nachfrage nach damals aktuellen Computern mit Windows XP nicht nachlässt. Eine Vielzahl von Klägern habe sich von der Microsoft-Werbung zum vorzeitigen Kauf eines neuen PCs mit Vista-capable-Logo verleiten lassen, statt bis zur Veröffentlichung von Windows Vista zu warten. Diese Rechner seien aber nur für den Einsatz von Vista Home Basic geeignet und erlaubten nicht die Nutzung aller Funktionen von Vista Home Premium oder Vista Ultimate. Zwischen April 2006 und Januar 2007 wurden dem Gutachten zufolge insgesamt 19,4 Millionen Computer mit dem Vista-capable-Logo verkauft.
Nach Ansicht von Microsoft beweist das Gutachten nicht, dass die Vista-Werbung tatsächlich eine höhere Nachfrage nach Computerhardware ausgelöst hat. „Der PC-Markt besteht aus einer Vielzahl von Herstellern, Einzelhändlern und Anbietern von Komponenten weltweit. Verbraucher haben sehr unterschiedliche Anforderungen, Vorlieben und finanzielle Möglichkeiten. In diesem komplexen Markt kann eine höhere Nachfrage nicht angenommen werden“, erklärte Microsoft. Die Kläger hätten bisher nur Theorien vorgelegt und keine Beweise.
Die zuständige Bezirksrichterin Marsha Pechman muss nun nicht nur über die Klage selbst, sondern auch darüber entscheiden, ob sie das Gutachten des Wirtschaftsprofessors als Grundlage für die Berechnung eines möglichen Schadenersatzes anerkennt. Dem Bericht der Seattle Times zufolge ist für heute ein Gerichtstermin angesetzt, bei dem sich beide Parteien zu den letzten Schriftsätzen äußern können.
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