Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg hat den ehemaligen Freenet-Chef Eckhard Spoerr und Finanzvorstand Axel Krieger wegen Insiderhandels zu Geldstrafen verurteilt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, muss Spoerr 300.000 Euro und Krieger 150.000 Euro zahlen, was in beiden Fällen 300 Tagessätzen entspricht. Der Nettoerlös aus den illegalen Aktiengeschäften in Höhe von jeweils rund 700.000 Euro fließt in die Staatskasse.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Spoerr und Krieger im Jahr 2004 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, das den durch Insiderwissen begünstigten Kauf und Verkauf von Aktien untersagt. Kurz vor dem Einbruch des Börsenkurses im Sommer 2004 hatten die Manager Freenet-Aktien aus einem Optionsprogramm des Vorstands veräußert und dadurch jeweils einen Bruttogewinn von etwa 1,2 Millionen Euro erzielt.
Mit dem Urteil blieb die Strafkammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neben Geldstrafen in der ausgesprochenen Höhe auch Bewährungsstrafen von je einem Jahr beantragt hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Spoerr war erst am vergangenen Freitag nach fast zehn Jahren Unternehmenszugehörigkeit auf eigenen Wunsch von seinem Posten als Vorstandsvorsitzender der Freenet AG zurückgetreten. Zur Begründung sagte er: „Das Unternehmen braucht in der jetzigen Situation vorrangig Ruhe und Konzentration auf die Integrationsmaßnahmen und das operative Geschäft. Aufgrund des bestehenden Aktionärskreises und der wohl polarisierenden Wirkung meiner Person ist dies unter diesen Umständen nicht gegeben.“
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