Ist Steve Wozniak kriminell?

Apple hält das Freischalten (Jailbreaking) von iPhones, wodurch sich Anwendungen von Drittherstellern installieren lassen, die nicht im App Store vertreten sind, für illegal. Das offizielle Statement Apples zum Jailbreaken war eine Reaktion auf die Anfrage der US-Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) mit Sitz in San Francisco. Dort hatte man 8000 Unterschriften gesammelt und Apple überstellt, mit dem Ziel, das Freischalten des iPhone zu legalisieren, indem eine Ausnahme zum Digital Millennium Act geschaffen wird.

Von einer solchen Ausnahme will Apple nichts wissen und stellt klar, dass allein das Freischalten des iPhone schon eine Urheberrechtsverletzung darstelle und demnach abzulehnen sei. Nach US-Rechtsexperten könnte Apple jeden iPhone-Besitzer dessen Handy freigeschaltet ist, auf Schadenersatz in Höhe von 2500 Dollar verklagen.

Das strikte „Nein“ von Apple in dieser Sache erinnert stark an das strikte „Njet“, das während des Kalten Kriegs aus dem Kreml zu zahlreichen westlichen Forderungen nach mehr Demokratie erklang. Der Hersteller sieht in dem abgeschotteten System nur Vorteile. Es sei gut für Entwickler, gut für iPhone-Anwender, gut für Apple und schlussendlich auch gut für die Regeln des Urheberrechts.

Dass umgekehrt das geschlossene System gut für die Anwender ist, darf stark bezweifelt werden. Immerhin hatte Apple mehrere Updates nötig, um zum Beispiel das Deaktivieren der nervigen Autokorrektur zu ermöglichen. Das ging mit Jailbreak-iPhones schon viel früher. Andere Funktionen wie das Aufnehmen von Videos oder das für SMS wichtige Zählen der Zeichen gelingen immer noch nicht mit der Original-Firmware. Die seit kurzem realisierte Copy-and-Paste-Funktion, MMS-Versand oder die Nutzung des iPhones als Modem bleiben ebenfalls nur freigeschalteten Geräten vorbehalten. Die Liste ließe sich beliebig fortführen.

Während deutsche Jailbreaker wegen der Ungültigkeit großer Teile der iPhone-Lizenzbestimmungen von Apple hierzulande nichts zu befürchten haben, dürfte das Einklagen der Urheberrechtsverletzung in Höhe von 2500 Dollar in den USA äußerst interessant werden. Schließlich verletzt Apple-Mitbegründer Steve Wozniak ebenfalls das Urheberrecht, weil er zu den Nutzern gehört, die ihr iPhone freigeschaltet haben. In den Augen Apples gehört der Mann damit eindeutig zu den kriminellen Jailbreakern.

Zudem dürfte sich Apple mit der starren Haltung in der Sache keinen großen Gefallen getan haben. Der US-Kongress hat schon einmal die Rechte von Unternehmen gestutzt, die mit Lizenzbestimmungen Kunden vorschreiben möchten, wie diese ihre Produkte zu nutzen haben. Der US-Auto-Industrie wurde beispielsweise verboten, Garantieansprüche mit der Begründung abzulehnen, die Kunden hätten ihre Pkws nicht von einem Vertragshändler warten lassen. Passend zur Zeit kann man da nur sagen: Yes, they can.

Apple-Gründer Steve Wozniak verwendet ein freigeschaltetes iPhone (Quelle: iPhone Dev Team).

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

12 Stunden ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

13 Stunden ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

20 Stunden ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

1 Tag ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

2 Tagen ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

2 Tagen ago