Wie die „taz“ berichtet, muss der als Abmahn-Anwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth nun doch eine 14-monatige Haftstrafe antreten, nachdem das Berliner Kammergericht seine Revision gegen ein Urteil vom vergangenen September abgelehnt hatte. Mehr noch – das Kammergericht verschärfte das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2008 und sprach nun statt von „versuchtem Betrug“ von „vollendetem Betrug“.
Das Berliner Landgericht hatte Gravenreuth im September 2008 in zweiter Instanz wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Anwalt hatte die Internet-Domain der „taz“ nicht nur pfänden, sondern sogar versteigern lassen wollen.
Das damalige Urteil fiel deswegen besonders hart aus, weil Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Da die Richter dem Angeklagten „keine positive Legalprognose“ bescheinigen konnten, war die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.
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