Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet, hat sich Apple beim US Copyright Office über das Jailbreaking des iPhones beschwert. Nach Ansicht des Unternehmens stellt das Freischalten des Smartphones einen Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) dar. Per Jailbreak lassen sich auf dem iPhone auch Anwendungen nutzen, die nicht über Apples App Store angeboten werden.
Die EFF will nun erreichen, dass das Copyright Office als für das Urheberrecht zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung für iPhone-Besitzer erlässt, die ihr Gerät freigeschaltet haben. Apple lehnt diese Forderung mit der Begründung (PDF) ab, dass bereits der Vorgang der Freischaltung eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Die für das Jailbreaking benutzten Techniken modifizieren den Bootloader und das Betriebssystem des iPhone, die urheberrechtlich geschützt sind. In diesen Änderungen sieht Apple bereits eine Verletzung seines geistigen Eigentums. Nach Ansicht der EFF fallen die Manipulationen jedoch unter die Fair-Use-Doktrin, die mögliche Ausnahmen zum US-Urheberrecht enthält.
Mit ähnlichen Argumenten geht Apple rechtlich gegen Psystar vor, den Hersteller des Mac-Klons Open Computer. Anbieter von Jailbreak-Programmen hat Apple bisher noch nicht verklagt.
Viele Anwender haben ihr iPhone freigeschaltet. Dadurch lassen sich Applikationen auf das Gerät installieren, die Apple nicht anbietet oder anbieten will. Erst kürzlich wurden zwei Tools vorgestellt, die Copy and paste realisieren.
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