Forrester rät Firmen zu härteren Verhandlungen mit Softwareanbietern

In einer durch das EHI Retail Institute beauftragten Studie hat Forrester Consulting die Lage des Marktes für Gebrauchtsoftware untersucht. Die Marktforscher kritisieren das „restriktive Verhalten der Softwarehersteller“ und rufen Unternehmen auf, die aktuelle wirtschaftliche Situation zur Stärkung ihrer Kundenrechte zu nutzen und rigoroser zu verhandeln. Möglich sei das, indem sie das Besitzverhältnis an Software und ihre Rechte als Lizenznehmer vertraglich regeln.

Geschäftssoftware unterliege von allen Vermögenswerten, die ein Unternehmen erwirbt, den ungewöhnlichsten und weitgehendsten Beschränkungen, so die Autoren der Studie. Jeder Lizenznehmer solle das Recht für sich beanspruchen, erworbene Software sofort und direkt innerhalb eines Sekundärmarktes weiterzuverkaufen: „Führen Sie härtere Verhandlungen mit den Softwareherstellern“, schreibt das Beratungsunternehmen.

Ziel müsse es sein, so Forrester, die Position des Kunden nachhaltig zu festigen. Angesichts des wachsenden Gebrauchtmarktes und der steigenden Anzahl an Alternativen und Nutzungsmodelle – etwa Software-as-a-Service – bräuchten Kunden Einschränkungen und Beschneidungen ihrer Eigentumsrechte an Software nicht hinzunehmen. Als Orientierungshilfe bietet Forrester eine im Dezember 2006 vorgestellte Liste („Enterprise Software Licensee´s Bill of Rights“) an. Forrester schlägt die Aufnahme dieser 36 Punkte in die zwischen Anbieter und Kunde getroffenen vertraglichen Vereinbarungen vor.

Darüber hinaus empfiehlt Forrester Unternehmen, ungenutzte Softwarelizenzen zu identifizieren und gegebenenfalls zu verkaufen – oder zumindest dafür Sorge zu tragen, dass für den ungenutzten Softwarebestand wenigstens die regelmäßig anfallenden Wartungsgebühren nicht mehr bezahlt werden müssen.

Forrester rät Firmen außerdem, Optionen zur Nutzung von Gebrauchtsoftware zu prüfen, um damit zusätzliche Einsparungen zu erzielen. Im Rahmen der Studie befragte Einkäufer nannten neben Kostenvorteilen als einen der Hauptgründe für den Einsatz gebrauchter Software die geringere Abhängigkeit von Softwareherstellern. Die Befragten erzielten mit Gebrauchtsoftware Einsparungen zwischen 40 und 60 Prozent. Diese Werte sind aber mit Vorsicht zu genießen, stützen sie sich doch nur auf eine Basis von zehn Teilnehmern – eindeutig zu wenig, um repräsentativ zu sein.

Die gesetzliche Grundlage für einen legalen Einsatz von Gebrauchtsoftware sieht Forrester zumindest in Deutschland gegeben. Der sogenannte „Erschöpfungsgrundsatz“ im Urheberrecht sei zudem heute in den meisten Rechtsordnungen verbreitet, auch innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.

ZDNet.de Redaktion

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