Forenbetreiber sind nun doch nicht verpflichtet, auf Diskussionsplattformen veröffentlichte Inhalte vorab zu prüfen. Allerdings müssen sie gemeldete Rechtsverletzungen untersuchen und entsprechende Beiträge unverzüglich entfernen. Mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 4. Februar 2009 (Az. 5 U 180/08) hob das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg auf, laut dem Anbieter für jeden auf ihrer Plattform erschienenen Beitrag haften.
„Der Beklagte haftet weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer auf Unterlassung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das bedeutet, dass die Störerhaftung bei Foren nicht zwangsläufig auf nutzergenerierte Inhalte anwendbar ist, weil diese laut Paragraf 10 des Telemediengesetzes als fremde Informationen zu werten sind. Das gelte auch für kommerzielle Forenangebote.
Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber der Website „marions-kochbuch.de“ unter anderem den Anbieter der Foren www.bundesligaforen.de und www.foros.de auf Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der außergerichtlichen Abmahnkosten verklagt, weil von ihm angefertigte Fotos von unbekannten Nutzern in die Foren eingestellt worden waren. Das LG Hamburg gab dem Kläger bis auf die Schadenersatzforderung Recht. Dieses Urteil hat das OLG Hamburg jetzt aufgehoben.
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