Bericht: Onlinemarktplatz Melango.de beliefert nur jeden zehnten Kunden

In einem Beitrag des Sat1-Magazins Akte 09 am 24. März hat der Geschäftsführer von Melango.de zugegeben, dass derzeit nur jeder zehnte Kaufwillige auch tatsächlich mit Ware beliefert werde. Anlaß für den Beitrag waren Beschwerden von zwei Händlern aus Wittenberg und Heilbronn. Sie waren durch Lockangebote deutlich unter dem Händlereinkaufspreis (HEK) auf Melango.de zum Kauf bewogen worden und hatten die dazu notwendige, zehn Tage lang kostenlose Mitgliedschaft beantragt.

Da die bestellten und bezahlten Waren im Wert von rund 1600 beziehungsweise über 6000 Euro innerhalb dieses Zeitraums nicht eingetroffen waren, wurde ein Mitgliedsbeitrag von rund 280 Euro fällig. Nach mehreren Wochen und zahlreichen Anrufen bei einer 0900-Servicerufnummer erhielten beide Händler immerhin ihr Geld zurück. Es wurde jedoch eine Bearbeitungsgebühr von fünf Prozent abgezogen.

Melango.de bietet als B2B-Online-Marktplatz registrierten Händlern die Möglichkeit, Waren zu verkaufen und zu erwerben. Bei allen Transaktionen tritt der Plattform-Betreiber lediglich als Vermittler auf – was aber offenbar nicht ohne weiteres deutlich wird. Die geschilderten Probleme scheinen keine Einzelfälle zu sein.

So komme es immer wieder vor, das Kunden die gewünschte Ware gegen Vorauszahlung über Melango.de bestellten, aber Artikel nicht erhielten, räumte Mitinhaber David Jähn bereits im Mai vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung ein. Meistens vertröste das anbietende Unternehmen die verärgerten Käufer und reagiere auch auf Rückzahlungsforderungen nur mit Ausflüchten – wenn überhaupt. Als Gründe würden oft „Lieferantenengpässe“ genannt.

Seit 1. Januar 2008 hätten Einkäufer daher die Möglichkeit, Verkäufer abzumahnen. Nach drei Abmahnungen werde ein Verkäufer vom Handel ausgeschlossen. Verbessert wurde die Liefersituation dadurch bisher jedoch offenbar nicht.

Aufgefallen war den Sat1-Reportern auch, dass die Chemnitzer Firma auf ihrer Website Büroadressen in bester Innenstadtlage in zahlreichen deutschen Großstädten angab. Dies seien jedoch lediglich „technische Büros“, spielte ein befragter Mitarbeiter deren Bedeutung in dem Bericht herunter. Bei einer Überprüfung vor Ort konnte Sat1 jedoch weder das Büro am Berliner Kurfürstendamm noch die Niederlassung in der Münchner Ludwigstraße ausfindig machen. Die Website von Melango.de war heute morgen nicht zu erreichen.

Update 20. Januar 2012: Das Unternehmen hat seitdem sein Geschäftsmodell geändert: Beschwerden über Lieferverzögerungen wurden seltener, dafür fühlten sich Verbraucher übervorteilt, weil sie durch die Zustimmung zu den AGB auch in eine zweijährige, kostenpflichtige Mitgliedschaft eingewilligt haben, was ihnen aber erst oft beim Erhalt einer entsprechenden Rechnung bewusst wurde. Inzwischen ist ein Urteil des Amtsgerichts Dresden (Aktenzeichen 104 C 3441/11, PDF) bekannt geworden, auf das ZDNet-Leser Don Oyle in einem Kommentar hingewiesen hat. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Melango.de GmbH keinen Anspruch auf Zahlung des Betrags – im konkreten Fall 403,41 Euro – hat. Die 24-monatige Laufzeit und die Entgeltlichkeit der Leistungen wertet das Amtsgericht als „überraschende Klausel“. Sie wird laut Paragraf 305c, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches damit nicht Bestandteil des Vertrages. In diesem Beitrag geht ZDNet ausführlicher auf das Urteil ein.

ZDNet.de Redaktion

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