Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf (PDF) zur „Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ verabschiedet. Die Neuregelung, die noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor.

Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – werden künftig erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, beispielsweise Auskunftsdienste, soll es kein Widerrufsrecht geben. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt die Neuregelung. „Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Höhere rechtliche Hürden könnten hierzu beitragen. Entscheidend sei, dass Unternehmen ihre Kunden weiterhin sinnvoll telefonisch betreuen können.

Dass der Bundestag weiter reichenden Forderungen nach einer allgemeinen schriftlichen Bestätigung telefonischer Verträge eine Absage erteilt hat, sieht Scheer positiv: „Es wäre nicht praktikabel, alle Bestellungen zunächst als unwirksam zu betrachten, bis sie schriftlich bestätigt werden. Das würden auch die Kunden nicht akzeptieren.“ Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche an dieser Stelle aus. Es sei auch im Interesse der Verbraucher, das Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.

Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Gesetze zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung, die Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte „Cold Calls„, sind verboten. In vielen anderen Ländern gilt eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Microsoft nennt weitere Details zu kostenpflichtigen Patches für Windows 10

Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…

8 Stunden ago

Microsoft verschiebt erneut Copilot Recall

Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…

1 Tag ago

GenKI im Job: Mitarbeitende schaffen Tatsachen

Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.

1 Tag ago

97 Prozent der Großunternehmen melden Cyber-Vorfälle

2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…

1 Tag ago

„Pacific Rim“-Report: riesiges, gegnerisches Angriffs-Ökosystem

Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…

1 Tag ago

DeepL setzt erstmals auf NVIDIA DGX SuperPOD mit DGX GB200-Systemen

NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.

1 Tag ago