Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf (PDF) zur „Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ verabschiedet. Die Neuregelung, die noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor.

Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – werden künftig erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, beispielsweise Auskunftsdienste, soll es kein Widerrufsrecht geben. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt die Neuregelung. „Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Höhere rechtliche Hürden könnten hierzu beitragen. Entscheidend sei, dass Unternehmen ihre Kunden weiterhin sinnvoll telefonisch betreuen können.

Dass der Bundestag weiter reichenden Forderungen nach einer allgemeinen schriftlichen Bestätigung telefonischer Verträge eine Absage erteilt hat, sieht Scheer positiv: „Es wäre nicht praktikabel, alle Bestellungen zunächst als unwirksam zu betrachten, bis sie schriftlich bestätigt werden. Das würden auch die Kunden nicht akzeptieren.“ Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche an dieser Stelle aus. Es sei auch im Interesse der Verbraucher, das Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.

Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Gesetze zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung, die Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte „Cold Calls„, sind verboten. In vielen anderen Ländern gilt eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

ZDNet.de Redaktion

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