Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 Millionen von Kundendaten für eine groß angelegte Rasterfahndung bereitgestellt. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, handelte es sich um nahezu alle Kunden-Datenbeständen des Unternehmens. Eine Rechtsgrundlage habe es dafür nicht gegeben.
Die Suche nach Terroristen hat dem Bericht zufolge in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden. Gesucht wurde im Rahmen der Rasterfahndung anhand bestimmter Kriterien nach männlichen Studenten oder Ex-Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren, die aus arabischen Ländern stammten.
Das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz seien bei der Telekom ein- und ausgegangen, erzählen Insider. Informationen seien oftmals ohne schriftliche Verfügungen oder Richter-Beschlüsse weitergereicht worden.
Rund 32.000 Datensätze aus unterschiedlichen Quellen hatte das Bundeskriminalamt nach dem 11. September gesammelt und die ermittelten Personen als potenziell terrorverdächtige „Schläfer“ gespeichert – bis das Bundesverfassungsgericht 2006 die bundesweite Rasterfahndung nach „Schläfern“ in der Zeit nach dem 11. September 2001 für verfassungswidrig erklärte.
Die Telekom dementiert die Rasterfahndung nicht, verweigert aber auch weitere Auskünfte: „Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen“, sagte ein Telekom-Sprecher am Mittwoch. „Zu angeblichen Ermittlungsverfahren im Nachgang des 11. September 2001 können wir keine Auskunft geben.“
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