BKA dementiert Erhalt von Telekom-Kundendaten zur Rasterfahndung

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen Bericht der Frankfurter Rundschau als haltlos zurückgewiesen, laut dem die Deutsche Telekom der Strafverfolgungsbehörde nach dem 11. September 2001 Millionen von Kundendaten für eine Rasterfahndung zur Verfügung gestellt hat. Einen von der Zeitung vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten habe es nicht gegeben, teilte das BKA mit. Auch die Behauptung, Informationen der Telekom würden vom BKA oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft, entbehre jeder Grundlage.

Allerdings räumte die Behörde ein, nach den Anschlägen vom 11. September 2001 „aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen“ erhoben zu haben. Dazu hätte auch die Telekom gezählt. Statt Bestands-, Verbindungs- oder Kundendaten anderer Art habe man von der Telekom aber lediglich ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten abgefragt. Im Übrigen sei die Telekom gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten.

Die Maßnahme habe im Einklang mit dem Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) gestanden, das nach Paragraf 28 einen Abgleich solcher Informationen mit bereits vorhandenen Datenbeständen erlaube, betont das BKA. Allerdings sei es gar nicht zu einem Datenabgleich gekommen. „Die erhobenen Daten wurden bereits im Jahr 2003 vernichtet. Eine Benachrichtigungspflicht möglicher Betroffener ergab sich vor diesem Hintergrund nicht“, so die Behörde. Zudem sei die Maßnahme vom damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und nicht beanstandet worden.

Die Frankfurter Rundschau wirft dem BKA nun vor, „eine Art delegierte Rasterfahndung“ durchgeführt zu haben, indem es von der Telekom vorselektierte Personaldaten erhalten habe. Es sei weiterhin unklar, wie viele Mitarbeiter betroffen waren, mit welchen Kritereien gesucht wurde und auf welcher Rechtsgrundlage die Rasterung erfolgte.

„Dieser Sache muss auf den Grund gegangen werden. Der Bund durfte keine Rasterfahndung machen – das durften damals nur die Länder“, sagte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, gegenüber der Zeitung. „Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben.“

ZDNet.de Redaktion

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