Das Bundeskartellamt hat gegen Microsoft Deutschland ein Bußgeld in Höhe von neun Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen habe auf den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets „Office Home & Student 2007“ in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen, so die Wettbewerbshüter.
Das fragliche Produkt war nach Angaben des Bundeskartellamts im Herbst 2008 im Einzelhandel massiv beworben worden. Unter anderem warb auch ein bundesweit tätiger Einzelhändler mit finanzieller Unterstützung von Microsoft für das Office-Paket. Noch vor Beginn der Kampagne hätten sich Mitarbeiter von Microsoft und des Einzelhändlers in mindestens zwei Fällen über den Wiederverkaufspreis der Bürosoftware verständigt, teilte die Behörde mit.
Nicht jeder Kontakt zwischen Lieferant und Händler zum Wiederverkaufspreis stelle eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinn von Paragraf 1 GWB dar, so das Bundeskartellamt. Allerdings dürfe es dabei zu keiner Abstimmung „in der Weise kommen, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen.“ Diese Grenze wurde nach Ansicht der Kartellwächter im vorliegenden Fall überschritten.
„Wir teilen die Auffassung der Behörde nicht, akzeptieren aber das Bußgeld“, sagte Microsoft-Pressesprecher Thomas Mickeleit gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Man wolle einen langen Rechtsstreit vermeiden. „Wir haben diesen Fall zum Anlass genommen, um unsere internen Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass wir den Gesetzen vollständig entsprechen“, erklärte Severin Löffler, Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland.
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