Garantie ist eine schöne Sache: Kann der Käufer doch erstens davon ausgehen, dass der Hersteller seinem Produkt zutraut, mindestens die Garantiezeit zu überstehen, und zweitens im Falle eines Problems, das nicht sein Problem ist. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis sieht das oft anders aus – da versuchen sich Hersteller schon mal aus der Verantwortung zu stehlen. In irgendeinem Produktbereich hat diese Erfahrung fast jeder schon gemacht.
Umso angenehmer ist es, wenn die Bedingungen und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Garantie so eindeutig und übersichtlich wie möglich formuliert sind. Auch das ist jedoch meist nicht mehr als ein frommer Wunsch. Für Firmen wäre dies jedoch noch viel wichtiger als für Privatpersonen: Ihnen wächst die Verwaltung der einzelnen Garantiezeiten und -bedingungen sonst schnell über den Kopf – zumal dies nichts ist, was man wirklich gerne tut oder was dem Unternehmen hilft, im Wettbewerb die Nase vorne zu haben.
Ein heikles Thema ist „Garantie“ im Druckermarkt schon länger: Haben die Hersteller doch damit zu kämpfen, dass eine Vielzahl der kompatiblen Patronen den immer anspruchsvolleren Geräten nicht mehr gerecht wird: Sie beklagen sich daher, dass vor allem bei Privatanwendern ein großer Teil der Reklamationen auf das aus ihrer Sicht „falsche“ Verbrauchsmaterial zurückzuführen ist.
Bei Firmen fällt dieser Punkt weitaus weniger ins Gewicht. Sie wünschen sich, zumindest bei den Geräten im unteren und mittleren Segment, am liebsten von Haus aus Garantiezeiten, die den Abschreibungszyklus abdecken – in der Regel also drei Jahre. Dahin schien der Trend bis vor kurzem auch zu gehen. Für Verwirrung sorgte jedoch Samsungs Schritt Anfang des Monats, die Garantie für Business-Geräte von drei Jahren auf zwölf Monate zu verkürzen. Im Gegenzug will das Unternehmen künftig optionale Garantieerweiterungen für bis zu fünf Jahre anbieten. Für Consumer-Geräte ändert sich aber nichts, für sie gewährt Samsung nach wie vor zwei Jahre Garantie.
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