Der Branchenverband Bitkom rät Online-Shops, bei juristischen Angaben Formulierungshilfen zu nutzen. „Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße können vor allem kleine Anbieter in Bedrängnis bringen“, sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Häufig würden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Zum Beispiel müssen Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen. Der Bitkom empfiehlt, für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Damit können sich Shop-Betreiber wirksam schützen. Der Text ist seit dem 1. April verfügbar (PDF).
Häufige Fehlerquellen seien auch das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Übersicht über juristische Fallstricke gibt die „Checkliste Onlinegeschäft“ des Branchenverbands. Das Kleingedruckte wird dem Bitkom zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen. Die Checkliste gibt es kostenfrei zum Download (PDF).
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