Ein Berliner Stadtpläne-Verlag hatte einen Websitebetreiber wegen der unerlaubten Nutzung von Stadtplankacheln auf Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz verklagt. Auf den Stadtplanausschnitten war ein Herr B. als Urheber vermerkt. Der Richter des Amtsgerichts München wies die Klage ab. Er begründete seine Entscheidung damit, dass der Verlag die entsprechende Rechtekette nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.
Daraufhin legte der Verlag Rechtsmittel ein. Das Landgericht München (Aktenzeichen 21 S 4032/08) wies diese Klage jedoch ebenfalls ab. Es bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts.
Grundsätzlich habe der Urheber das Privileg, dass für ihn so lange die Rechtsinhaberschaft spreche, bis das Gegenteil bewiesen sei. Die Richter stellten jedoch fest, dass die sogenannte „urheberrechtliche Beweiserleichterung“ auf ins Internet gestellte Werke nicht gelte. Bei ihnen fehle es am Tatbestandsmerkmal der Vervielfältigungsstücke.
Selbst wenn dieses urheberrechtliche Privileg im vorliegenden Fall anwendbar sei, spreche viel dafür, die Urheberschaft des auf den Stadtplan-Kacheln vermerkten Herrn B. anzunehmen und nicht des Verlages, so das Landgericht München.
Trotz mehrfacher Hinweise des Gerichts, dass der Verlag zu beweisen habe, dass ihm die entsprechenden Rechte von Herrn B. eingeräumt worden seien, habe er weder Zeugen noch Urkunden oder sonstige in der Zivilprozessordnung zulässige Beweismittel vorgelegt, die eine Inhaberschaft hätten beweisen können.
Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Vodcast.
Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…
Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.
2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…
Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…
NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.
Latrodectus, auch bekannt als BlackWidow, ist auch unter dem Namen LUNAR SPIDER bekannt.