Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in einem heute vorgelegten Rechtsgutachten vor einem Scheitern des geplanten Ausbaus schneller Internet-Anschlüsse gewarnt. Der jetzige Regulierungsrahmen behindere den schnellen Ausbau und müsse deshalb geändert werden.
Rechtsexperte Christian Kirchner von der Humboldt-Universität zu Berlin kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass sich die Regelungen derzeit zu sehr auf die Letzte Meile konzentrierten, um die sich die Wettbewerber in den Metropolregionen stritten. Um die „weißen Flecken“ auf dem Land schneller mit Breitbandanschlüssen zu versorgen, müssten das Wettbewerbsrecht und das Telekommunikationsgesetz geändert werden, so dass projektbezogene Kooperationsmodelle möglich würden. „Sonst verspielen wir wichtige Wachstumschancen für Deutschland“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Das Gutachten kritisiert zudem, dass die bisherigen Regulierungskonzepte allein auf den diskriminierungsfreien Zugang zu einem existierenden Netz ausgerichtet seien. Wenn ein in ein neues Netz investierendes Unternehmen damit rechnen müsse, dass andere Firmen, die kein Investitionsrisiko auf sich genommen haben, nach Fertigstellung des Netzes ihr Recht auf diskriminierungsfreien Zugang geltend machen, sei die Investition ein hohes Risiko und begünstige „Trittbrettfahrer“. Deshalb seien Risikoverteilungsmechanismen notwendig, die sicherstellen, dass bereits vor der Fertigstellung der neuen Breitbandinfrastruktur die Zugangsentgelte zwischen dem Investor und seinen Vertragspartnern ausgehandelt und vereinbart werden.
Der DStGB fordert Gesetzgeber und Bundesnetzagentur zum schnellen Handeln auf. Der Plan der Bundesregierung sieht vor, bis 2014 drei Viertel aller Haushalte mit mindestens 50 MBit/s zu versorgen.
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