Mitstörerhaftung des Admin-C beim Domain-Grabbing

Das Landgericht Dresden (Aktenzeichen 43 O 128/07) hatte in seinem Urteil vom Urteil vom 09. März 2007 bei Wettbewerbsverstößen dagegen eine Haftung des Admin-C für Inhalte unter einer Domain abgelehnt. Der Beklagte in diesem Fall war administrativer Ansprechpartner einer .de-Domain, deren Inhaber seinen Firmensitz auf den Bermudas hatte. Der Admin-C hätte weder die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der wettbewerbswidrigen Handlung gehabt, noch seien ihm Prüfungspflichten in Bezug auf den wettbewerbsrechtlich beanstandungsfreien Inhalt der Webseite nachzuweisen, so das Landgericht Dresden.

Die sächsischen Richter hatten aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass die Haftung eines Admin-C für wettbewerbswidrige Inhalte einer Website unter besonderen Umständen nicht doch in Frage kommen kann. In dem ihnen vorliegenden Fall sahen sie diese jedoch nicht gegeben.

Wenig später hatte das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 327 O 699/06) entschieden, dass der Admin-C bei Wettbewerbsverletzungen auf einer Website auf Unterlassung doch in Anspruch genommen werden kann.

Die Hamburger Richter sahen eine Mitverantwortung des Beklagten: Für einen ausländischen Domaininhaber ist die Benennung eines Admin-C mit Wohnsitz in Deutschland gegenüber der Denic für die Registrierung einer Domain zwingend notwendig. Er habe daher nicht nur als reiner Vermittler gehandelt, sondern auch Prüfungspflichten hinsichtlich des Inhalts der Internetseite übernommen. Da er sein Haftungsrisiko mit der Domain-Inhaberin jederzeit vertraglich beschränken könne, sei diese Prüfungspflicht zumutbar.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Vodcast.

Page: 1 2 3

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Digitale Produkte „cyberfit“ machen

Vernetzte Produkte müssen laut Cyber Resilience Act über Möglichkeiten zur Datenverschlüsselung und Zugangsverwaltung verfügen.

2 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Das jüngste Update für Windows, macOS und Linux stopft drei Löcher. Eine Anfälligkeit setzt Nutzer…

2 Tagen ago

Apple schließt Zero-Day-Lücken in iOS, iPadOS und macOS

Zwei von Google-Mitarbeitern entdeckte Schwachstellen werden bereits aktiv gegen Mac-Systeme mit Intel-Prozessoren eingesetzt. Sie erlauben…

2 Tagen ago

Gefährliche Anzeigen für Passwortmanager Bitwarden verbreiten Malware

Die Hintermänner haben es unter anderem auf Daten von Facebook-Geschäftskonten abgesehen. Opfer werden über angebliche…

3 Tagen ago

Public Cloud: Gartner erwartet 2025 weltweite Ausgaben von 723 Milliarden Dollar

Bis 2027 werden 90 Prozent der Unternehmen eine Hybrid-Cloud-Strategie umsetzen.

3 Tagen ago

iPhone 15 ist bestverkauftes Smartphone im dritten Quartal

Apple belegt in der Statistik von Counterpoint die ersten drei Plätze. Samsungs Galaxy S24 schafft…

3 Tagen ago