Die Gesellschaft für Informatik (GI) hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend. Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden auf, Straftäter gemäß Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“ wirksam zu verfolgen.
Laut der GI erfolgt die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte nicht oder kaum über Webseiten. Vielmehr seien die Adressen nur Eingeweihten bekannt. Zugegriffen werden könne nur in geschlossenen Benutzergruppen und über Peer-to-Peer-Netzwerke. Vielfach erfolge die Verbreitung auch über Mobiltelefone.
Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA habe also eine reine Alibifunktion und lenke von der tatsächlich unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab – zumal die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) diese Sperrungen bisher ja schon anordnen könnten.
Zwar würden durch nationale Sperrungen viele Zugriffe auf inkriminierte Seiten unterbunden, doch treffe diese Verhinderung nur Bürger, die sehr wenig Technikerfahrung hätten, so die GI. Die tatsächlich interessierten Pädophilen könnten die von der Bundesregierung vorgesehenen Sperrmaßnahmen relativ leicht umgehen und sich durch einfache, im Internet öffentlich nachlesbare technische Maßnahmen unerkannt und über Anonymisierungsserver oder ausländische Provider Zugriff auf Kinderpornografie verschaffen. Die GI fordert die Behörden daher auf, unverzüglich gegen die ihnen bekannten Provider von Kinderpornografie strafrechtlich vorzugehen sowie die relevanten und behördenbekannten Server stilllegen zu lassen.
Der Widerstand gegen Internetsperren war in den letzten Wochen massiv gewachsen. So konnte beispielsweise eine 29-jährige Berlinerin mit einer Online-Petition innerhalb von nur vier Tagen mehr als 50.000 Bürger zum Unterzeichnen bewegen – derzeit sind es sogar schon über 85.000 Petenten.
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