Bitkom kritisiert Forderung nach Verschiebung der Gesundheitskarte

Der Branchenverband Bitkom hat die Forderungen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die elektronische Gesundheitskarte zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen, kritisiert. Beide Parteien hatten unabhängig voneinander ein Moratorium gefordert. Heute findet dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt.

„Sechs Jahre nach dem politischen Beschluss und drei Jahre nach dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin soll die elektronische Gesundheitskarte nun weiter verzögert werden“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. „Hier wird der Datenschutz vorgeschoben, um Klientelpolitik zu betreiben.“ Fast alle europäischen Länder hätten die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt.

Nicht nachvollziehbar ist aus Bitkom-Sicht die Begründung des geforderten Stopps: Die Voraussetzungen der Datensicherheit seien nicht erfüllt. Der Datenschutz sei eines der Kernanliegen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, so der Bitkom. Unabhängige Sicherheitsexperten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte hätten sich für die Einführung der Gesundheitskarte ausgesprochen und dem geplanten System einen vorbildlichen Umgang mit sensiblen Patientendaten attestiert.

Derzeit würden Patientendaten in Deutschland häufig ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen per Fax oder E-Mail übermittelt. Die neue Gesundheitskarte mit der dahinter stehenden Telematik-Infrastruktur gewährleiste indes ein Höchstmaß an Sicherheit. Zudem würden alle medizinischen Dokumente nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verschlüsselt. Derzeit handele es sich dabei um eine 2048-Bit-Verschlüsselung. Das sei eine um Faktor 20 höhere Verschlüsselung als beim Online-Banking, wo eine 128-Bit-Verschlüsselung eingesetzt wird.

Die Gesundheitskarte ermöglicht neue Dienste wie die elektronische Patientenakte. Darin können künftig die Untersuchungsergebnisse aller behandelnden Ärzte an einem Platz gespeichert werden. Mit der Gesundheitskarte sind Patienten in der Lage, selbst zu entscheiden, wer ihre medizinischen Daten einsehen darf. Von den Notfalldaten abgesehen dürfen Ärzte nur nach Freigabe durch die Patienten auf die Daten zugreifen.

ZDNet.de Redaktion

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