Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am vergangenen Samstag beschlossen, Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzufordern, aber gleichzeitig die in Deutschland erschienenen Werke aus Googles Digitalisierungsprogramm zurückzuziehen. Damit will sich die Interessenvertretung deutscher Autoren, Übersetzer und Verleger für den Fall wappnen, dass das zuständige Bundesgericht des Southern District of New York die in den USA erzielte Einigung zwischen Rechteinhabern und Google über die Rechte an digitalisierten Büchern für zulässig erklärt.
Zudem behält sich die Verwertungsgesellschaft das Recht vor, in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – im Unterschied zu lieferbaren Werken – zu lizenzieren, falls die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Derlei Vereinbarungen seien mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten.
Nach langjährigen Verhandlungen hatten sich die Authors Guild und die Association of American Publishers (AAP) mit Google im Oktober 2008 darauf geeinigt, dass der Internetkonzern gegen Zahlung von einmalig 125 Millionen Dollar und von Nutzungsgebühren über seine Buchsuche auf urheberrechtlich geschützte Werke aus Sammlungen von US-Bibliotheken zugreifen darf („Google Book Settlement“). Im September 2005 hatte der Autorenverband Google wegen massenhafter Copyright-Verletzungen verklagt. Die Klage des Verlegerverbands folgte einen Monat später.
„Die Wahrnehmung der Settlement-Rechte durch die VG Wort setzt voraus, dass der Vergleich in den USA endgültig bestätigt wird“, heißt es in einer Mitteilung (PDF) der VG Wort. Nach derzeitigem Stand sei damit frühestens im Oktober dieses Jahres zu rechnen.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung führe dazu, dass der im Vergleich vorgesehene „Schadensersatz“ für die vorgenommenen Digitalisierungen flächendeckend eingezogen werden könne, sagte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Autoren und Verlage in Zukunft über die digitale Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke selbst entscheiden. „Das Urheberrecht wird also wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.“
Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigte will die VG Wort in Kürze über die beschlossenen Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland sowie das weitere Verfahren informieren. Sie haben dann sechs Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
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