Die Initiative „Das Schwarze Schaf“ hat die Online-Plattform Fabriken.de mit dem „Schwarzen Schaf des Monats Mai“ gerügt. Der Betreiber hatte die einst kostenlose Mitgliedschaft für die Nutzung der Seite kurzfristig in eine kostenpflichtige umgewandelt. Er informierte darüber jedoch lediglich in einem Newsletter. Dies sei nicht ausreichend, da für eine Änderung von Teilnahmebedingungen die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich sei, so die Jury.
Fabriken.de ist eine Informations-, Download- und Kommunikationsplattform rund um die Themen Fabrikverkauf und Outlets. Um Angebote und Informationen der Seite nutzen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich. Bis zum 1. Februar 2009 war die Mitgliedschaft kostenlos. Die Betreiberfirma warb damit nach Angaben der Jury noch im Januar 2009.
Kurz darauf wandelte sie jedoch die kostenlose in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft um. Im Newsletter vom 14. Januar 2009 teilte sie den Mitgliedern mit, dass die Teilnahmebedingungen geändert würden. Ab dem 1. Februar müssten sie sieben Euro pro Monat im Voraus für ein Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zahlen. Bei Usern, die ihre Mitgliedschaft nach Erhalt dieser Mitteilung nicht innerhalb von 14 Tagen kündigten, wurde sie automatisch in eine kostenpflichtige umgewandelt.
Aufmerksam wurde die Initiative durch verärgerte Nutzer, die mehrere Zahlungsaufforderungen sowie Drohungen erhielten, dass der Betreiber gerichtliche Schritte gegen sie einleiten würde, falls sie nicht zahlten. „Wir vermuten, dass der Betreiber der Seite Fabriken.de User mit einer kostenlosen Mitgliedschaft geködert hat, um sie dann mit einem kostenpflichtigen Abo abzuzocken“, sagt Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer der hinter der „Schwarzen-Schaf“-Initiative stehenden Firma OpSec Security. Die telefonische Nachfrage von ZDNet bei der Betreiberfirma von Fabriken.de wurde abgewimmelt: Antworten wolle man höchstens auf eine schriftliche Anfrage per Brief.
Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und zur Vorsicht mahnen. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.
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