Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat mit einer superprovisorschen Verfügung die Vergabe eines Millionen-Auftrags des Bundes an Microsoft gestoppt. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, darf das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) aber Leistungen von dem Redmonder Softwarekonzern beziehen, die „für das Funktionieren der Bundesinformatik nötig“ sind.
Eine Gruppe aus 18 Open-Source-Unternehmen hatte unter Federführung von Red Hat Beschwerde gegen die Vergabe eingereicht. Der Linux-Distributor bemängelte, dass der Auftag nicht öffentlich ausgeschrieben worden war.
Das BBL hatte kürzlich einen Dreijahresvertrag für Standardsoftware auf Arbeitsrechnern im Wert von 42 Millionen Schweizer Franken im freihändigen Verfahren an Microsoft vergeben. Er umfasst Anwendungssoftware, Wartung und Support.
Lizenzverträge der Bundesverwaltung, die Microsoft-Produkte umfassten, seien noch nie öffentlich ausgeschrieben worden, da zur Zeit ihrer Einführung das heutige Beschaffungsrecht noch nicht gültig gewesen sei, sagte eine BBL-Sprecherin. In der Bundesverwaltung kämen auch diverse Open-Source-Tools zum Einsatz, allerdings als Ergänzung und nicht als Ablösung der Microsoft-Software.
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