Es geht dabei nicht nur um die Sorgen und Nöte der Privatsender, die sich ebenfalls immer mehr im Internet breit machen. Beispielsweise könnte auch ein privater Anbieter eine Urteilsdatenbank anbieten. Da er keine Gelder aus dem GEZ-Topf erhält, müsste er sich andere Arten der Finanzierung erschließen, etwa durch Werbung, Abonnements oder kostenpflichtige Downloads. Durch das parallel verfügbare Gratis-Angebot der öffentlich-rechtlichen wäre er aber nicht konkurrenzfähig, sein Geschäftsmodell somit gefährdet.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag definiert daher über eine Negativliste unerwünschte Internetaktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen. Auf ihr finden sich Spiele ohne Sendungsbezug, Berechnungsprogramme, Partnerschaftsbörsen, Ratgeberportale sowie Anzeigen und Branchenverzeichnisse. „Zuletzt stand vor allem die Umsetzung der Negativliste im Mittelpunkt, da hier mit dem 1. Juni eine klare zeitliche Frist vorgegeben war“, so Stefan Moll, Leiter des WDR-Programmbereichs Internet, in einer Pressemitteilung.
In den kommenden Wochen stehen weitere Punkte an. Der wichtigste dürfte für die Internetverantwortlichen der Sender die Umsetzung des Verweildauerkonzepts sein. Denn Online-Inhalte dürfen nur noch für eine bestimmte, publizistisch begründete Frist im Netz bleiben.
Grundsätzlich sollen öffentlich-rechtliche Online-Angebote nur noch bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung auf Abruf bereit gehalten werden. Sendungen bezüglich bestimmter sportlicher Großereignisse, etwa WM-Spiele oder Spiele der 1. oder 2. Bundesliga, sogar nur 24 Stunden danach.
Magazine, Dokumentationen und Reportagen dürfen wegen ihrer publizistischen Bedeutung bis zu zwölf Monate im Netz bleiben, Serien und Mehrteiler müssen sechs Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge vom Netz genommen werden. Inhalte aus dem Bereich Bildung dürfen fünf Jahre online sein. Nur für Archive, im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag sind das zeit- und kulturgeschichtliche Inhalte, erlaubt das Gesetz eine unbefristete Einstellung ins Netz.
Das sei erstens unfair und zweitens auch nicht mehr zeitgemäß, bemängeln die Betroffenen. Obwohl die Inhalte von den Nutzern bereits über die Gebühren finanziert worden seien und unbefristet eingestellt werden könnten, dürfen sie künftig nur noch für eine begrenzte Zeit im Netz bleiben.
„Dabei hat sich das Mediennutzungsverhalten der Gesellschaft gerade in diesem Punkt in den vergangenen Jahren wesentlich verändert“, sagt Moll. „Viele Nutzer, insbesondere die jüngere Zielgruppe, erwarten, Videos, Audios und Online-Beiträge abrufen zu können, wann immer sie möchten.“ Viele Inhalte fänden zudem erst über einen längeren Zeitraum ihr Publikum, darunter gerade besonders viele anspruchsvolle Beiträge.
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