Das Ende der Internet-Blase für ARD und ZDF

Die Diskussion darüber, was ARD und ZDF im Internet dürfen, zieht sich schon jahrelang hin und wird von allen Seiten verbissen geführt. Zum 1. Juni haben sich nun – sozusagen durch höhere Gewalt – einige Argumentationslinien erledigt. Auf Druck der EU wurden mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF) die Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Internet deutlich eingeschränkt. ZDF, ARD sowie die angeschlossenen Landesrundfunkanstalten haben jetzt ihre Telemedienkonzepte für Internet- und Videotext-Angebote an die Aufsichtsgremien versandt. Darin legen sie dar, wie ihr Online-Angebot künftig aussehen soll. ZDNet vergleicht den Ist- mit dem Soll-Stand und fasst die Argumente der Diskussion zusammen.

Während die Bekanntmachung des SWR und die Meldung des Bayerischen Rundfunks zum Versand ihrer Telemedienkonzepte recht sachlich und kurz ausfallen, weisen die ARD in ihrer Ankündigung und das ZDF in seiner Darstellung auf die erheblichen Streichungen und Einschränkungen hin, die Nutzer hinzunehmen hätten. Besonders ausführlich und kritisch äußert sich der WDR zu der Neuregelung.

Die Telemedienkonzepte der Rundfunkanstalten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in einem dreistufigen Test daraufhin untersucht werden, ob die Angebote vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgedeckt sind, inwieweit sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welche Kosten sie verursachen.

Oder anders gesagt: Dürfen die das? Schaden die öffentlich-rechtlichen Internetauftritte den privaten Anbietern? Werden Gebühren verschwendet? Antworten auf alle diese Fragen erhalten die Sender und die Öffentlichkeit voraussichtlich im Sommer 2010.

Die Fragen sind erlaubt, schließlich haben sich die Websites der Sendeanstalten von einer Programmvorschau im Internet zu regelrechten Serviceportalen gemausert. Der Südwestrundfunk beispielsweise betreibt neben swr.de, swr3.de und DasDing.de, auch das kindernetz.de und zusammen mit dem WDR den planet-schule.de. Außerdem ist der SWR für die ARD-Gemeinschaftsangebote ARD.de und EinsPlus.de federführend verantwortlich.

Die ARD selbst legt Konzepte für die gemeinschaftlichen Angebote vor. Dies sind neben ARD.de auch DasErste.de, tagesschau.de, sportschau.de und boerse.ARD.de sowie die Websites der drei Digitalkanäle EinsPlus, EinsExtra, EinsFestival und in Abstimmung mit dem ZDF das Onlineangebot des KI.KA.

Das ZDF hat Konzepte für die Neuausrichtung von zdf.de, heute.de, sport.zdf.de, die ZDF Mediathek, tivi.de, theaterkanal.de sowie unternehmen.zdf.de vorbereitet.

Der WDR ist verantwortlich für die Telemedienkonzepte von WDR Online sowie der Gemeinschaftsangebote sportschau.de und einsfestival.de. Die Seite Liebesalarm.de des WDR-Radiosenders 1Live wurde zum 31. Mai ebenso eingestellt wie das „virtuelle Tierheim“ des WDR-Fernsehens, die virtuelle „Zimmer-frei-WG“ und ein Gehaltsrechner auf WDR.de. Für sie hätte eine Prüfung nicht mal ansatzweise Aussicht auf Erfolg gehabt.

Es geht also in allen Fällen nicht nur um eine Website, sondern jeweils um ein ganzes Bündel von teilweise sehr komplexen Angeboten. Dass diese häufig recht nützlich sind, etwa die Urteilsdatenbank des „ARD-Ratgebers Recht“, ist unbestritten. Das ist aber gar nicht die Frage. Die Frage ist vielmehr – zugebenermaßen etwas zugespitzt – ob die öffentlich-rechtlichen durch gebührenfinanzierte Angebote die privatwirtschaftliche Konkurrenz aus dem Markt drängen und wenn ja, ob sie das dürfen.

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ZDNet.de Redaktion

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