Das US-Justizministerium interessiert sich für den erzielten Vergleich im Verfahren um Googles Buchsuche. Es hat formale Anforderungen von Informationen (sogenannte Civil Investigative Demands oder CIDs) an alle Beteiligten verschickt, berichten New York Times und Wall Street Journal. Dies könnte bedeuten, dass das Ministerium die außergerichtliche Einigung für kartellrechtlich bedenklich hält. Noch hat das zuständige Gericht dem Vergleich allerdings nicht zugestimmt.
Im September 2005 hatte die Authors‘ Guild Google wegen massenhafter Copyright-Verletzungen verklagt. Eine Klage der Association of American Publishers (AAP) folgte einen Monat später.
Nach langjährigen Verhandlungen einigten sich der Autorenverband und der Verlegerverband mit Google im Oktober 2008 darauf, dass der Internetkonzern gegen Zahlung von einmalig 125 Millionen Dollar und von Nutzungsgebühren über seine Buchsuche auf urheberrechtlich geschützte Werke aus Sammlungen von US-Bibliotheken zugreifen darf („Google Book Settlement„).
Google Book Search durchsucht derzeit die Bücher zahlreicher Verlage, mit denen das Unternehmen sich vertraglich geeinigt hat. Das genügt Google jedoch nicht – es möchte die vollständigen Inhalte großer Bibliotheken erfassen. Außerdem würden die Bedingungen der Einigung es dem Suchriesen erlauben, ganze Seiten urheberrechtlich geschützter Werke online verfügbar zu machen.
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