Ein Bundesrichter hat am Freitag eine von Facebook eingereichte Zivilklage gegen den als „Spam-König“ bekannt gewordenen Sanford Wallace der US-Bundesstaatsanwaltschaft übergeben. Wallace droht nun im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe.
Facebook hatte Wallace vorgeworfen, mit krimineller Absicht Spam-Nachrichten über das Social Network zu verschicken. Richter Jeremy Fogel traf seine Entscheidung während einer Anhörung zu dem Verfahren. Nach Angaben eines Sprechers des Bezirksgerichts im kalifornischen San Jose wird im Lauf der Woche eine schriftliche Begründung veröffentlicht.
Zuvor hatte der Richter eine einstweilige Verfügung gegen Wallace erlassen, weil dieser nicht vor Gericht erschienen war. Facebook hatte zudem versucht, ein Säumnisurteil zu erreichen. Fogel konnte dem Antrag aber nicht nachkommen, da Wallace am Donnerstag Gläubigerschutz beantragt hatte, wodurch alle zivilrechtlichen Schadenersatzklagen automatisch ausgesetzt wurden.
„Wir freuen uns, dass der Richter mit uns übereinstimmt, dass es Anzeichen für Gesetzesverstöße gibt und dass die US-Staatsanwaltschaft den Fall Wallace untersuchen sollte“, so Facebook in einer E-Mail. Der Insolvenzantrag sei keine Überraschung und zögere ein Urteil nur heraus. Facebook werde das Verfahren fortführen und den Insolvenzantrag genau prüfen.
Im Mai 2008 hatte ein US-Gericht Sanford Wallace und seinen Geschäftspartner Walter Rines zur Zahlung von 234 Millionen Dollar Schadenersatz an MySpace verurteilt. Facebook hatte im November einen Rechtsstreit gegen den kanadischen Spammer Adam Guerbuez und sein Unternehmen Atlantis Blue Capital gewonnen. Ein kalifornisches Bezirksgericht verhängte damals mit 873 Millionen Dollar die bis zu diesem Zeitpunkt höchste Strafe nach dem US-Anti-Spam-Gesetz CAN-SPAM.
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