Die EU-Kommission sieht ein europäisches Gesetz zur Wahrung der Netzneutralität als nicht erforderlich an. Nationale Gesetze stellten bereits sicher, dass Bürger nicht ohne Gerichtsbeschluss vom Netz getrennt würden, heißt es in einer Stellungsnahme zu einem Gerichtsbeschluss in Frankreich.
Das französische Verfassungsgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass ein von der Regierung Sarkozy geplantes Gesetz gegen Filesharing, das nach dreimaligem Verstoß die Sperrung des Internetzugangs ohne Gerichtsbeschluss vorsieht, verfassungswidrig ist. Begründet wurde das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Unschuldsvermutung.
In ihrer Reaktion formulierte die Kommission, „die richtige Kombination aus der Notwendigkeit, geistiges Eigentum zu schützen, und wichtigen Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit findet sich bereits in jedem der Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten“. Sie begrüße daher die Entscheidung des Conseil Constitutionnel.
Ansätze für eine Festschreibung der Netzneutralität auf EU-Ebene gäbe es: Vor allem das so genannte „Telekom-Paket„, eine Reihe von Ergänzungen, gilt als Ansatz, die Europäischen Telekommunikationsgesetze erstmals seit 2002 entscheidend zu reformieren. Es wird seit 2007 immer wieder umgestrickt. Zuletzt hatte es die EU-Kommission vergangene Woche ablehnend diskutiert.
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