Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (PDF) mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet. Die Opposition stimmte dagegen. Dieses Gesetzvorhaben erzürnte wie kaum ein anderes die breite Masse der Internetnutzer. Schnell kam Widerstand auf. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderpornografie sei es überhaupt nicht geeignet. Stattdessen ebne es den Weg für eine generelle Internetzensur. Der Gesetzestext stammt aus der Feder von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Ihr brachte das Gesetzesvorhaben den Spitznamen Zensursula ein.
134.014 Bürger unterzeichneten eine von Franziska Heine gestartete Online-Petition gegen das Gesetzesvorhaben. Niemals zuvor haben sich mehr Menschen einer Online-Petition angeschlossen. Das erklärte Ziel, das Gesetzesvorhaben zu stoppen, konnte nicht erreicht werden. Zwar reichen 50.000 Unterschriften aus, dass sich der Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung mit dem Thema beschäftigen muss, bei der die Antragstellerin Gelegenheit bekommt, ihr Anliegen vorzubringen, jedoch mahlen die Mühlen der Bundestagsbürokratie langsam genug, dass der Termin für die Anhörung erst nach der Sommerpause stattfindet. Das Gesetz ist inzwischen mit wenig substanziellen und halbherzigen Änderungen beschlossen, nachdem sich beim Koalitionspartner SPD einige kritische Stimmen meldeten, offensichtlich aufgerüttelt durch das große Medienecho der Petition und zahlreiche Zensursula-Debatten im Internet.
Wenn man sich das Gesetz näher anschaut, stellt man schnell fest, dass es tatsächlich zur Bekämpfung der Kinderpornografie denkbar ungeeignet ist. Die Sperren sind so einfach zu umgehen, dass es einen Konsumenten von Kinderpornografie kaum davon abhalten kann, sich trotzdem Zugang zu verschaffen. Von Kinderpornografie ferngehalten werden nur diejenigen, die sie sich ohnehin nicht anschauen wollen. Bei einer derart offensichtlichen Unwirksamkeit des Gesetzes darf es kaum verwundern, wenn Kritiker vermuten, dass die Fraktionen von CDU und SPD ganz andere Ziele verfolgen als die Bekämpfung von Kinderpornografie, denn es verpflichtet die Provider zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur.
In Hinblick auf das erklärte Ziel ist das Gesetz in etwa so effektiv, wie eines, das jedem Bankräuber Straffreiheit gewährt, der sich beim Überfall eine Maske aufsetzt. Das Gesetz der Bundesregierung verpflichtet alle Provider mit mehr als 10.000 Kunden, eine Sperrliste des BKA zu herunterzuladen. Dort werden Domains verzeichnet, zu denen die Provider den Zugang „erschweren“ müssen. Eine Erschwerung des Zugangs im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass mindestens DNS-Sperren eingerichtet werden.
Diese DNS-Sperren bedeuten, dass die DNS-Server der betroffenen Provider gefälschte Informationen liefern müssen. Anstelle der IP-Adresse des tatsächlichen Servers im Netz erhält der User eine, die ihn auf eine „Stopp-Seite“ leitet. Außer einem großen Stoppschild bekommt der Nutzer nichts zu sehen.
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