Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsklage von Facebook gegen StudiVZ abgewiesen. Facebook hatte seinem deutschen Konkurrenten vorgeworfen, seine Site bis ins Detail kopiert zu haben. Dem gab die 33. Zivilkammer nicht statt (Az. 33 O 374/08).

Die Richter erkannten zwar „nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten“ der Sozialen Netze, aber „keine unlautere Nachahmung“. Dass StudiVZ sich, wie von Facebook behauptet, „unredlich“ Zugang zu PHP-Quellcode verschafft hat, bezeichneten sie als bloße Vermutung.

Facebook kann nun Berufung einlegen. Außerdem ist ein zweites Verfahren in Kalifornien anhängig, in dem es um „Diebstahls geistigen Eigentums“ geht.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Apple meldet Rekordumsatz im vierten Fiskalquartal

Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…

1 Tag ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im ersten Fiskalquartal

Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…

2 Tagen ago

Bezahlkarten: Infineon verspricht weniger Plastikmüll

Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.

3 Tagen ago

Firefox 132 schließt elf Sicherheitslücken

Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…

3 Tagen ago

Telekom nennt Termin für 2G-Ende

Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…

3 Tagen ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im dritten Quartal

Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…

3 Tagen ago