Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsklage von Facebook gegen StudiVZ abgewiesen. Facebook hatte seinem deutschen Konkurrenten vorgeworfen, seine Site bis ins Detail kopiert zu haben. Dem gab die 33. Zivilkammer nicht statt (Az. 33 O 374/08).

Die Richter erkannten zwar „nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten“ der Sozialen Netze, aber „keine unlautere Nachahmung“. Dass StudiVZ sich, wie von Facebook behauptet, „unredlich“ Zugang zu PHP-Quellcode verschafft hat, bezeichneten sie als bloße Vermutung.

Facebook kann nun Berufung einlegen. Außerdem ist ein zweites Verfahren in Kalifornien anhängig, in dem es um „Diebstahls geistigen Eigentums“ geht.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

2 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago