Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsklage von Facebook gegen StudiVZ abgewiesen. Facebook hatte seinem deutschen Konkurrenten vorgeworfen, seine Site bis ins Detail kopiert zu haben. Dem gab die 33. Zivilkammer nicht statt (Az. 33 O 374/08).
Die Richter erkannten zwar „nicht zu übersehende Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten“ der Sozialen Netze, aber „keine unlautere Nachahmung“. Dass StudiVZ sich, wie von Facebook behauptet, „unredlich“ Zugang zu PHP-Quellcode verschafft hat, bezeichneten sie als bloße Vermutung.
Facebook kann nun Berufung einlegen. Außerdem ist ein zweites Verfahren in Kalifornien anhängig, in dem es um „Diebstahls geistigen Eigentums“ geht.
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