Die Importeure von Speichermedien wie USB-Sticks und SD-Karten haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtsabgabe geeinigt. Das hat der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) heute in einer Presseerklärung (PDF) bekannt gegeben. Die Abgabe beträgt demnach in Zukunft zehn Cent pro Stück, unabhängig von der Kapazität des Speichermediums.
Vor der Novelle des Urheberrechts am 1. Januar 2008 konnten Speicherkarten nicht in das Pauschalvergütungssystem einbezogen werden, da die alte Fassung des Gesetzes explizit zwischen Bild- und Tonträgern unterschieden hat. Bei CD- und DVD-Rohlingen einigte man sich so, dass CDs als Tonträger und DVDs als Bildträger eingestuft wurden. Die Abgabe für einen Single-Layer-DVD-Rohling beträgt 17,4 Cent pro Stück. Bei CDs beträgt die Abgabe „30 Prozent von 7,2 Cent pro Stunde Spielzeit“ – einfacher ausgedrückt 2,87 Cent pro CD.
Bei Speicherkarten sei eine Einigung auch nach der Gesetzesnovelle bisher nicht erreicht worden, da die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine Abgabe rückwirkend zum 1. Januar 2008 verlangte, was der IM jedoch ablehnte. Jetzt sei ein „Durchbruch“ erzielt worden, dessen Einzelheiten jedoch noch auszuhandeln seien, so die Pressemitteilung. Bei der Festlegung des Tarifs sind sowohl der IM als auch die ZPÜ davon ausgegangen, dass die urheberrechtlich relevante Nutzung von Speichermedien weniger als fünf Prozent beträgt.
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