Am 1. Juli tritt eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft. Ab dann sind aufgrund häufigen Missbrauchs Notrufe von Handys nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich.
Ob aus Vorsatz, als vermeintlicher Scherz oder zum Testen eines Gebrauchthandys vor dem Kauf: Die Notruf-Leitstellen litten immer stärker unter dem Missbrauch und waren daher für tatsächliche Notrufe schlechter erreichbar. Und die Täter konnten die Behörden nur schwer ermitteln. „Die Einschränkung des Notrufs per Handy ist bedauerlich, aber für das Funktionieren des Notrufsystems unumgänglich“, sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Der Missbrauch des Notrufs ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Mit der Einführung der SIM-Kartenpflicht können die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Schließlich wird die Rufnummer immer an die Notrufleitstelle übermittelt, selbst wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.
Die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs ist auch bei Prepaid-Karten möglich. Käufer von Prepaid-Karten müssen sich seit Jahren ausweisen und ihre Daten beim Verkäufer registrieren lassen. Bei Missbrauch oder Straftaten richten sich die Ermittlungen zunächst immer gegen den registrierten Besitzer der SIM-Karte – das sollten Handybesitzer bei der Weitergabe oder dem Verkauf ihres alten Handys mit SIM-Karte wissen. Zudem ist eine Weitergabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkbetreiber meist untersagt oder bedarf zumindest der Zustimmung des Anbieters. Nutzer von Prepaid-Karten sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob ihre Karte bei längerer Nichtnutzung deaktiviert wurde. Bucht sich das Gerät in das Netz ein und hat man keine SMS des Anbieters erhalten, so ist alles in Ordnung.
Die Notrufnummer 112 kann in ganz Europa kostenlos von Fest- und Mobiltelefonen angerufen werden. Die einheitliche Notrufnummer hatte der Europäische Rat im Jahr 1991 beschlossen, sie ist mittlerweile in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt. Sie verbindet den Anrufer mit der nächstgelegenen Leitstelle von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr.
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