Jury rügt 99downloads.de als „Schwarzes Schaf“ des Monats Juni

Die Markenschützer von OpSec haben den Internet-Dienstleister 99downloads.de mit der negativen Auszeichnung Schwarzes Schaf des Monats Juni gerügt.

Begründet wird dies mit Beschwerden von Kunden, die für das Downloaden von Freeware in ein kostenpflichtiges Abo gelockt worden seien. Zu einer Stellungnahme gegenüber ZDNet waren weder der Site-Betreiber, die Belleros Premium Media Limited, noch deren Geschäftsführerin Stephanie Schneider bereit.

99downloads.de bietet nach eigenen Angaben 99 der gängigsten Freeware- und Software-Programme zum Download an. Es wird damit geworben, dass die Software zu 100 Prozent virenfrei sei. Kostenlos ist sie dagegen nicht, denn für die Nutzung des Services verlangt die Betreiberfirma 60 Euro. Diese Gebühr für ein Jahresabo schien laut Verbrauchermeldungen bis vor kurzem nicht klar auf der Seite sichtbar ausgewiesen zu sein. Die betroffenen User hätten erst davon erfahren, als sie per E-Mail eine Rechnung erhielten. Aktuell wird immerhin in Punkt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es schwierig sei, der Firma den Widerruf des Abonnements zukommen zu lassen, teilt OpSec mit. Zudem scheine der Betreiber die Widerrufsfrist nicht einzuhalten beziehungsweise diese bereits vor der Frist als abgelaufen zu bezeichnen. Zahlten die betroffenen User nicht, so würden sie Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen erhalten.

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fälle die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.


In der Beschreibung des Services wird bei 99downloads mit keinem Wort erwähnt, dass er kostenpflichtig ist. Diese Information findet sich lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Screenshot: ZDNet.de).

ZDNet.de Redaktion

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