Das Projekt Euro-Info-Verbraucher e.V. hat mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg eine Schiedsstelle für Unstimmigkeiten im Online-Handel eingerichtet. In Anspruch nehmen können den „Online-Schlichter“ Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, wenn der Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist.
Um Anliegen von Verbrauchern aus anderen Bundesländern und dem übrigen EU-Raum kümmert sich die Schiedsstelle, wenn der Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg ist. Außerdem muss dem Streit ein im Internet geschlossener Vertrag zugrunde liegen.
Schlichtungsanträge lassen sich über die Website der Schiedsstelle einreichen. Ihre Bearbeitung ist kostenlos. Das Verfahren ist von Verbrauchern und Unternehmern auch ohne Rechtsvertreter durchführbar. Fristsetzungen sollen für eine schnelle Lösung sorgen.
Die Verfahren bearbeitet ein auf Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs spezialisierter und zum Richteramt befähigter Volljurist. Er zeigt den Parteien die objektive Rechtslage im konkreten Fall im Zuge der außergerichtlichen Streitbeilegung auf. Kommt keine Einigung zustande, steht den streitenden Parteien der Gang zum Gericht nach wie vor offen.
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