Bundesrat winkt Internetzensurgesetz durch: Inkrafttreten am 1. August

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss wegen des umstrittenen Internetzensurgesetzes anzurufen. Es kann nun aller Voraussicht nach planmäßig am 1. August in Kraft treten. Zugangsprovider wie Manitu, die die verfassungsmäßigen Grundrechte nicht übergehen wollen, können sich der Umsetzung noch sechs Monate widersetzen. Danach wird ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.

Letzte Woche hatte der Arbeitskreis Zensur die Landtagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken in den Ländern mit Regierungsbeteiligung aufgefordert, darauf einzuwirken, dass diese Länder dem Gesetz nicht zustimmen. Die genannten Fraktionen hatten am 18. Juni im Bundestag mehrheitlich gegen das sogenannte Zensursula-Gesetz votiert. Lediglich bei den Grünen enthielten sich 15 Abgeordnete.

Anders als im Bundestag sind die Delegierten des Bundesrats jedoch bei der Stimmabgabe an die Weisungen gebunden, die sie von ihren Länderparlamenten erhalten, und müssen für jedes Bundesland einheitlich stimmen. Die kleinen Koalitionspartner konnten sich offensichtlich nicht gegen die sogenannten Volksparteien CDU, CSU und SPD durchsetzen.

Bereits am Mittwoch gab der Bundesrat in seiner Vorschau auf die Sitzung bekannt, dass der Wirtschaftsausschuss empfehle, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Der Bundesrat habe das Gesetz bereits zuvor grundsätzlich begrüßt. Seine Bedenken gegen einzelne Regelungen wären durch den von CDU/CSU und SPD ausgehandelten Kompromiss nun ausgeräumt. Explizit sei das die Speicherung und Verwendung von IP-Adressen zum Zwecke der Strafverfolgung gewesen.

Gegen das Gesetz gibt es noch verfassungsrechtliche Bedenken. Anhängig ist zur Zeit ein Organstreitverfahren des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (Piratenpartei), der bemängelt, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß in drei Lesungen zustande gekommen sei. Dem Verfahren werden allerdings wenig Chancen eingeräumt, da sich ihm bisher niemand angeschlossen hat. So wird ein Nachweis schwer, dass er tatsächlich in seinen Mitwirkungsrechten verletzt wurde.

Inhaltliche Bedenken bestehen vor allem darin, dass ein solches Gesetz in die Länderzuständigkeit fällt, da es in wesentlichen Teilen Polizeirecht beinhaltet. Da die im Gesetz geforderten DNS-Sperren leicht zu umgehen und damit in Hinblick auf das Ziel wirkungslos sind, zweifeln Verfassungsrechtler an, dass die Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt werden dürfen. Inhaltliche Klagen bereiten unter anderem der Arbeitskreis Zensur und Franziska Heine vor.

ZDNet.de Redaktion

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